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- Bei dieser Kreditart wird zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers keine Schufa-Auskunft eingeholt.
- Nach Kredit-Auszahlung erfolgt keine Eintragung des Kredits in der Schufa.
- Es ist keine Angabe des Verwendungszweckes notwendig.
- Das Geld kommt neutral per Post, die Ratenzahlung erfolgt per Zahlkarte oder Überweisung.
- Ihre Hausbank erfährt nichts von diesem Darlehen.
- Daher hat ein Kredit ohne Schufa keine Auswirkung auf bestehende Kredite oder zukünftige Kreditvorhaben.
So einfach gehts:
- Die Bearbeitung und das Angebot ist grundsätzlich kostenlos.
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Schufa: Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V., eine auf Gegenseitigkeit arbeitende Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute und der kreditgebenden gewerblichen Wirtschaft mit dem Ziel, durch Auskunftserteilung eine Verringerung des Risikos bei Kreditgewährungen zu erreichen. Die Mitglieder der Schufa verpflichten sich, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Mitteilung an die Schufa über Kreditherausgaben und Kreditablehnungen. Die Schufa gibt an ihre Mitglieder ihr vorliegende Informationen weiter über aktuelle und zurückliegende Kreditgewährungen, Kreditablehnungen, Kreditabwicklungen einschließlich damit verbundener gerichtlicher Verfahren.

Schufa-Klausel: Einwilligungserklärung, mit der der Kunde der Übermittlung von Daten an die Schufa zustimmt. Sie enthält 1) die ausdrückliche Einwilligung des Kunden, dass das Kreditinstitut Daten über die Beratung, die Aufnahme und die vertragsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehungen an die Schufa weitergibt; 2) die Information an den Kunden, dass das Kreditinstitut nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen an die Schufa meldet und 3) die Befreiung des Kreditinstituts vom Bankgeheimnis, soweit Übermittlungen von Positiv- oder Negativmerkmalen erfolgen können.

Selbstauskunft: Jeder kann gegen eine geringe Gebühr bei der zuständigen Schufa-Organisation in Erfahrung bringen, welche Informationen über ihn gespeichert sind.

Kredit: Die zeitweilige Überlassung von Kaufkraft durch den Kreditgeber an den Kreditnehmer aufgrund des Vertrauens des Gläubigers in die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, das Empfangene, meist zuzüglich Zinsen als Entgelt, später zurückzuerstatten. Rechtlich gesehen ist jeder Kredit, mit dem Bar- oder Buchgeld zur Verfügung gestellt wird, ein Darlehen. In der Praxis versteht man jedoch unter einem Darlehen einen Kredit, der in einer Summe oder in Teilbeträgen zur Verfügung gestellt wird und in festgelegten Arten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen ist.
Kreditgeschäfte sind der wichtigste Geschäftszweig der Banken und können unterteilt werden in Geldleihgeschäfte, bei denen dem Kreditnehmer Bar- oder Buchgeld überlassen wird (Barkredit), und Kreditleihgeschäfte, bei denen die Bank ein Zahlungsversprechen gegenüber Dritten übernimmt wie beim Akzeptkredit, Avalkredit oder der Bankbürgschaft. Grundlage des Kreditgeschäfts ist der Kreditvertrag mit Vereinbarungen über Kredithöhe, Laufzeit, Zins, Tilgung und sonstige Kreditkosten.
Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr, mittelfristige bis bis zu vier Jahren und langfristige Krediten von mehr als vier Jahren. Je nach Kreditnehmer, Verwendungszweck, Laufzeit, Sicherstellung u.a. gibt es verschiedene Kreditarten: So dient der Konsumentenkredit der Anschaffung von Gebrauchsgütern. Der Personalkredit gründet sich alleine auf die Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers im Unterschied zum Realkredit, der durch besondere Sicherheiten gedeckt ist. Nach der Art der Bereitstellung unterscheidet man Darlehen, wie beim Wertpapier- oder Effektenlombardkredit und beim durch Grundpfandrechte abgesicherten Wohnungsbaudarlehen, sowie Kontokorrentkredite oder Dispositionskredite und Ratenkredite oder Verbraucherkredite.

Kreditfinanzierung, Fremdfinanzierung: Maßnahme zur Beschaffung von Finanzmitteln, die dem Unternehmen im Unterschied zur Eigenfinanzierung nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Durch die Fremdfinanzierung wird dem Unternehmen Kapital von außen durch kurz-, mittel- oder langfristige Kredite von externen Gläubigern zugeführt. Die Fremdfinanzierung führt zu Tilgungs- und Zinszahlungen (Ausnahme: Lieferantenkredit). Vorteile sind: Die Kapitalgeber üben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmensleitung aus und sind normalerweise nicht am Gewinn beteiligt. Nachteile sind: Das Fremdkapital steht zeitlich nur beschränkt zur Verfügung; bei nachhaltiger Unfähigkeit, den Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen, besteht Konkursgefahr wegen Illiquidität oder Überschuldung.

Kreditversicherung: Sammelbezeichnung für die Versicherung gegen Verlust aus Waren-, Finanz-, Kautions- und Exportkrediten.

Kreditwürdigkeit: Zur Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit fragen die Kreditinstitute zunächst alle persönlichen Daten ab, die für die Kreditentscheidung wichtig sind. Zuerst müssen Sie sich gegenüber der Bank legitimieren, beispielsweise mit Ihrem Personalausweis. Auf jeden Fall müssen Sie volljährig sein und, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Außerdem sollten Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und sich nicht in einer Ausbildung befinden.

Diskontkredit : Ein Kredit, den der Kreditnehmer durch Verkauf von Wechseln bis zur festgelegten Kreditgrenze in Anspruch nehmen kann. Das Kreditinstitut kauft noch nicht fällige Wechsel an und gewährt damit dem Verkäufer der Wechsel für die Zeit vom Ankaufstag bis zum Verfalltag einen Kredit. Der Verkäufer erhält den Barwert des Wechsels, den Wert des Wechsels am Ankaufstag, gutgeschrieben. Die Differenz zwischen dem Barwert und dem Nennwert, dem Wert des Wechsels am Verfalltag, ist der Zins für den Kredit. Er heißt Diskont. Bei der Diskontierung werden die Zinsen kalendermäßig genau berechnet und von der Wechselsumme abgezogen. Der Diskontsatz ist der Zinssatz, der den Geschäftsbanken für die Kreditierung der Wechselsumme in Rechnung gestellt wird. Da die Banken ihre Konditionen für Wechseldiskontkredite auf der Basis des Diskontsatzes festlegen, wird eine Veränderung dieses Zinssatzes in der Regel unmittelbar an die Wechseldiskontkredite beantragende Bankkunden weitergegeben.

Kreditwesengesetz: Wichtige Rechtsgrundlage des Bankwesens zur Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens. Das geltende KWG stammt aus dem Jahre 1961 und ist am 1.1. 1962 in Kraft getreten. Es wurde im Laufe der Zeit mehrfach novelliert. Das KWG legt fest, welche Unternehmen Kreditinstitute sind und umschreibt die Bankgeschäfte. Das KWG enthält Bestimmungen für die Kreditinstitute und über deren Beaufsichtigung. Grundsätzlich sind alle Kreditinstitute den Bestimmungen des KWG sowie einer staatlichen Bankenaufsicht unterworfen. Das Gesetz enthält u.a. Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute, für den Sparverkehr sowie für das Kredit- und Depotgeschäft. Bei einer Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen durch Kreditinstitute können vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die besonderen Bußgeldvorschriften gegen das Institut und die verantwortlichen Mitarbeiter angewandt werden.

Konsumentenkredit: Ratenkredit, den private Haushalte zur Beschaffung von Konsumgüter (langlebige Gebrauchsgüter) aufnehmen. Sie werden in festen monatlichen Teilbeträgen zurückgezahlt. Es sind meistens mittel- oder langfristige Kredite mit Laufzeiten bis zu 6 Jahren und Volumen bis 25000 €. Die Kreditkosten solcher Verbraucherkredite sind relativ hoch.

Kontokorrentkredit : Ein in laufender Rechnung gewährter kurzfristiger Kredit. Er kann über das Girokonto in wechselnder Höhe bis zum eingeräumten Kreditlimit beansprucht werden. Zinsen fallen nur aus dem jeweils beanspruchten Betrag an (Dispositionskredit). Aufgrund der täglichen Abrufmöglichkeit der Kreditmittel ist der Kreditzinssatz nicht für die gesamte Laufzeit fest, sondern kann von der Bank den Marktgegebenheiten entsprechend angepasst werden.

Ratenkredite : Kredite, die private Haushalte zur Beschaffung von Konsumgütern aufnehmen. Sie werden in festen monatlichen Teilbeträgen, Raten, zurückgezahlt. Es sind meistens mittel- oder langfristige Kredite. Sie heißen auch Konsum- oder Konsumentenkredite bzw. Verbraucherkredite. Die Kreditkosten des Ratenkredits werden in der Regel zu Beginn der Laufzeit kapitalisiert, d.h. sie erhöhen die Darlehenssumme des Kreditnehmers.

Bankbürgschaft: Das Bankaval (von italienisch avallo - "Wechsel", dieses von arabisch hiwala - "Mandat", "Wechsel") umfasst als Sammelbegriff sowohl Bürgschaften und Garantien als auch Wechselbürgschaften, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines ihrer Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt.

Darlehen : Allgemein die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen zur freien Nutzung mit der Verpflichtung des Darlehensnehmers, dem Darleiher das Empfangene (zur vereinbarten Zeit oder auf Abruf bzw. Kündigung) in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Zinsen sind nur zu entrichten, wenn dies besonders vereinbart wurde. Im Wirtschaftsleben stehen Gelddarlehen im Vordergrund. Sie werden meist gegen Zins oder Gewinnbeteiligung für eine begrenzte Zeit gegeben. Häufig werden die Begriffe Darlehen und Kredit im gleichen Sinne gebraucht. In Bankkreisen versteht man unter Darlehen solche Ausleihungen, bei denen im Gegensatz zum Kredit der gesamte Geldbetrag in einer Summe zur Verfügung gestellt und eine regelmäßige Tilgung vereinbart wird. Eine klare begriffliche Abgrenzung besteht nicht. Das Anschaffungsdarlehen oder der Anschaffungskredit ist eine besondere Darlehensform mit einer Laufzeit meist von 24 bis 48 Monaten. Darlehensnehmer sind vorwiegend Privatpersonen, aber auch Kleinbetriebe. Darlehen dieser Art dienen der Finanzierung von Gebrauchs- bzw. Investitionsgütern. Anschaffungsdarlehen werden nicht nach der klassischen Jahreszinsrechnung aus der jeweiligen Restschuldsumme, sondern als Ratenkredite mit dem Laufzeitzins abgerechnet. Der aus dem Ursprungsdarlehen ermittelte Teilzahlungszuschlag pro Laufzeitmonat wird dem Kapital zugeschlagen und der so ermittelte Gesamtbetrag in gleichen Monatsraten zurückgezahlt.

 

Quelle: Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004.

  

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