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Schufa:
Abkürzung
für Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung e.V., eine auf Gegenseitigkeit
arbeitende Gemeinschaftseinrichtung der
Kreditinstitute und der kreditgebenden
gewerblichen Wirtschaft mit dem Ziel, durch
Auskunftserteilung eine Verringerung des Risikos
bei Kreditgewährungen zu erreichen. Die
Mitglieder der Schufa verpflichten sich, im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften zur Mitteilung an
die Schufa über Kreditherausgaben und
Kreditablehnungen. Die Schufa gibt an ihre
Mitglieder ihr vorliegende Informationen weiter über
aktuelle und zurückliegende Kreditgewährungen,
Kreditablehnungen, Kreditabwicklungen einschließlich
damit verbundener gerichtlicher Verfahren.
Schufa-Klausel:
Einwilligungserklärung,
mit der der Kunde der Übermittlung von Daten an
die Schufa zustimmt. Sie enthält 1) die
ausdrückliche Einwilligung des Kunden, dass das
Kreditinstitut Daten über die Beratung, die
Aufnahme und die vertragsgemäße Abwicklung der
Geschäftsbeziehungen an die Schufa weitergibt; 2)
die Information an den Kunden, dass das
Kreditinstitut nicht vertragsgemäßes Verhalten
und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen an die
Schufa meldet und 3) die Befreiung des
Kreditinstituts vom Bankgeheimnis, soweit
Übermittlungen von Positiv- oder Negativmerkmalen
erfolgen können.
Selbstauskunft:
Jeder
kann gegen eine geringe Gebühr bei der
zuständigen Schufa-Organisation in Erfahrung
bringen, welche Informationen über ihn
gespeichert sind.
Kredit:
Die
zeitweilige Überlassung von Kaufkraft durch den
Kreditgeber an den Kreditnehmer aufgrund des
Vertrauens des Gläubigers in die
Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Der
Kreditnehmer verpflichtet sich, das Empfangene,
meist zuzüglich Zinsen als Entgelt, später
zurückzuerstatten. Rechtlich gesehen ist jeder
Kredit, mit dem Bar- oder Buchgeld zur Verfügung
gestellt wird, ein Darlehen. In der Praxis
versteht man jedoch unter einem Darlehen einen
Kredit, der in einer Summe oder in Teilbeträgen
zur Verfügung gestellt wird und in festgelegten
Arten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit
zurückzuzahlen ist.
Kreditgeschäfte sind der wichtigste
Geschäftszweig der Banken und können unterteilt
werden in Geldleihgeschäfte, bei denen dem
Kreditnehmer Bar- oder Buchgeld überlassen wird
(Barkredit), und Kreditleihgeschäfte, bei denen
die Bank ein Zahlungsversprechen gegenüber
Dritten übernimmt wie beim Akzeptkredit,
Avalkredit oder der Bankbürgschaft. Grundlage des
Kreditgeschäfts ist der Kreditvertrag mit
Vereinbarungen über Kredithöhe, Laufzeit, Zins,
Tilgung und sonstige Kreditkosten.
Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit bis zu
einem Jahr, mittelfristige bis bis zu vier Jahren
und langfristige Krediten von mehr als vier
Jahren. Je nach Kreditnehmer, Verwendungszweck,
Laufzeit, Sicherstellung u.a. gibt es verschiedene
Kreditarten: So dient der Konsumentenkredit der
Anschaffung von Gebrauchsgütern. Der
Personalkredit gründet sich alleine auf die
Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers im
Unterschied zum Realkredit, der durch besondere
Sicherheiten gedeckt ist. Nach der Art der
Bereitstellung unterscheidet man Darlehen, wie
beim Wertpapier- oder Effektenlombardkredit und
beim durch Grundpfandrechte abgesicherten
Wohnungsbaudarlehen, sowie Kontokorrentkredite
oder Dispositionskredite und Ratenkredite oder
Verbraucherkredite.
Kreditfinanzierung,
Fremdfinanzierung: Maßnahme
zur Beschaffung von Finanzmitteln, die dem
Unternehmen im Unterschied zur Eigenfinanzierung
nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen.
Durch die Fremdfinanzierung wird dem Unternehmen
Kapital von außen durch kurz-, mittel- oder
langfristige Kredite von externen Gläubigern
zugeführt. Die Fremdfinanzierung führt zu
Tilgungs- und Zinszahlungen (Ausnahme:
Lieferantenkredit). Vorteile sind: Die
Kapitalgeber üben keinen unmittelbaren Einfluss
auf die Unternehmensleitung aus und sind
normalerweise nicht am Gewinn beteiligt. Nachteile
sind: Das Fremdkapital steht zeitlich nur
beschränkt zur Verfügung; bei nachhaltiger
Unfähigkeit, den Zins- und Tilgungszahlungen
nachzukommen, besteht Konkursgefahr wegen
Illiquidität oder Überschuldung.
Kreditversicherung:
Sammelbezeichnung
für die Versicherung gegen Verlust aus Waren-,
Finanz-, Kautions- und Exportkrediten.
Kreditwürdigkeit:
Zur
Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit fragen die
Kreditinstitute zunächst alle persönlichen Daten
ab, die für die Kreditentscheidung wichtig sind.
Zuerst müssen Sie sich gegenüber der Bank
legitimieren, beispielsweise mit Ihrem
Personalausweis. Auf jeden Fall müssen Sie
volljährig sein und, wenn Sie die deutsche
Staatsbürgerschaft nicht besitzen, eine gültige
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen.
Außerdem sollten Sie in einem unbefristeten
Arbeitsverhältnis stehen und sich nicht in einer
Ausbildung befinden.
Diskontkredit
: Ein
Kredit, den der Kreditnehmer durch Verkauf von
Wechseln bis zur festgelegten Kreditgrenze in
Anspruch nehmen kann. Das Kreditinstitut kauft
noch nicht fällige Wechsel an und gewährt damit
dem Verkäufer der Wechsel für die Zeit vom
Ankaufstag bis zum Verfalltag einen Kredit. Der
Verkäufer erhält den Barwert des Wechsels, den
Wert des Wechsels am Ankaufstag, gutgeschrieben.
Die Differenz zwischen dem Barwert und dem
Nennwert, dem Wert des Wechsels am Verfalltag, ist
der Zins für den Kredit. Er heißt Diskont. Bei
der Diskontierung werden die Zinsen
kalendermäßig genau berechnet und von der
Wechselsumme abgezogen. Der Diskontsatz ist der
Zinssatz, der den Geschäftsbanken für die
Kreditierung der Wechselsumme in Rechnung gestellt
wird. Da die Banken ihre Konditionen für
Wechseldiskontkredite auf der Basis des
Diskontsatzes festlegen, wird eine Veränderung
dieses Zinssatzes in der Regel unmittelbar an die
Wechseldiskontkredite beantragende Bankkunden
weitergegeben.
Kreditwesengesetz:
Wichtige
Rechtsgrundlage des Bankwesens zur Sicherung und
Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geld- und
Kreditwesens. Das geltende KWG stammt aus dem
Jahre 1961 und ist am 1.1. 1962 in Kraft getreten.
Es wurde im Laufe der Zeit mehrfach novelliert.
Das KWG legt fest, welche Unternehmen
Kreditinstitute sind und umschreibt die
Bankgeschäfte. Das KWG enthält Bestimmungen für
die Kreditinstitute und über deren
Beaufsichtigung. Grundsätzlich sind alle
Kreditinstitute den Bestimmungen des KWG sowie
einer staatlichen Bankenaufsicht unterworfen. Das
Gesetz enthält u.a. Vorschriften über das
Eigenkapital und die Liquidität der
Kreditinstitute, für den Sparverkehr sowie für
das Kredit- und Depotgeschäft. Bei einer
Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen durch
Kreditinstitute können vom Bundesaufsichtsamt
für das Kreditwesen die besonderen
Bußgeldvorschriften gegen das Institut und die
verantwortlichen Mitarbeiter angewandt werden.
Konsumentenkredit:
Ratenkredit,
den private Haushalte zur Beschaffung von
Konsumgüter (langlebige Gebrauchsgüter)
aufnehmen. Sie werden in festen monatlichen
Teilbeträgen zurückgezahlt. Es sind meistens
mittel- oder langfristige Kredite mit Laufzeiten
bis zu 6 Jahren und Volumen bis 25000 €. Die
Kreditkosten solcher Verbraucherkredite sind
relativ hoch.
Kontokorrentkredit
: Ein
in laufender Rechnung gewährter kurzfristiger
Kredit. Er kann über das Girokonto in wechselnder
Höhe bis zum eingeräumten Kreditlimit
beansprucht werden. Zinsen fallen nur aus dem
jeweils beanspruchten Betrag an
(Dispositionskredit). Aufgrund der täglichen
Abrufmöglichkeit der Kreditmittel ist der
Kreditzinssatz nicht für die gesamte Laufzeit
fest, sondern kann von der Bank den
Marktgegebenheiten entsprechend angepasst werden.
Ratenkredite
: Kredite,
die private Haushalte zur Beschaffung von
Konsumgütern aufnehmen. Sie werden in festen
monatlichen Teilbeträgen, Raten, zurückgezahlt.
Es sind meistens mittel- oder langfristige
Kredite. Sie heißen auch Konsum- oder
Konsumentenkredite bzw. Verbraucherkredite. Die
Kreditkosten des Ratenkredits werden in der Regel
zu Beginn der Laufzeit kapitalisiert, d.h. sie
erhöhen die Darlehenssumme des Kreditnehmers.
Bankbürgschaft:
Das
Bankaval (von italienisch avallo -
"Wechsel", dieses von arabisch hiwala -
"Mandat", "Wechsel") umfasst
als Sammelbegriff sowohl Bürgschaften und
Garantien als auch Wechselbürgschaften, die ein
Kreditinstitut im Auftrag eines ihrer Kunden
gegenüber einem Dritten übernimmt.
Darlehen
: Allgemein
die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren
Sachen zur freien Nutzung mit der Verpflichtung
des Darlehensnehmers, dem Darleiher das Empfangene
(zur vereinbarten Zeit oder auf Abruf bzw.
Kündigung) in Sachen von gleicher Art, Güte und
Menge zurückzuerstatten. Zinsen sind nur zu
entrichten, wenn dies besonders vereinbart wurde.
Im Wirtschaftsleben stehen Gelddarlehen im
Vordergrund. Sie werden meist gegen Zins oder
Gewinnbeteiligung für eine begrenzte Zeit
gegeben. Häufig werden die Begriffe Darlehen und
Kredit im gleichen Sinne gebraucht. In Bankkreisen
versteht man unter Darlehen solche Ausleihungen,
bei denen im Gegensatz zum Kredit der gesamte
Geldbetrag in einer Summe zur Verfügung gestellt
und eine regelmäßige Tilgung vereinbart wird.
Eine klare begriffliche Abgrenzung besteht nicht.
Das Anschaffungsdarlehen oder der
Anschaffungskredit ist eine besondere
Darlehensform mit einer Laufzeit meist von 24 bis
48 Monaten. Darlehensnehmer sind vorwiegend
Privatpersonen, aber auch Kleinbetriebe. Darlehen
dieser Art dienen der Finanzierung von Gebrauchs-
bzw. Investitionsgütern. Anschaffungsdarlehen
werden nicht nach der klassischen
Jahreszinsrechnung aus der jeweiligen
Restschuldsumme, sondern als Ratenkredite mit dem
Laufzeitzins abgerechnet. Der aus dem
Ursprungsdarlehen ermittelte Teilzahlungszuschlag
pro Laufzeitmonat wird dem Kapital zugeschlagen
und der so ermittelte Gesamtbetrag in gleichen
Monatsraten zurückgezahlt.
Quelle:
Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes
Wissen von A bis Z. 2. Aufl. Mannheim:
Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus
2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für
politische Bildung 2004.
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